Die Erdbestattung
bezeichnet die Bestattung eines Verstorbenen in die Erde. Das Angebot der Grabarten unterscheidet sich von Friedhof zu Friedhof, ebenso wie die entsprechenden Gebühren. Die in der Regel vorkommenden Arten sind: das Reihengrab, es dient der Beisetzung eines Verstorbenen. Die Angehörigen haben keine Wahlmöglichkeit, was die Lage des Grabes betrifft und nach Ablauf der Ruhezeit, in der Regel, je nach Friedhof zwischen 20 und 30 Jahren, ist keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. das anonyme Reihengrab, es entspricht dem normalen Reihengrab, nur dass es nach der Beisetzung nicht als Grab zu erkennen ist. Es wird sofort eingeebnet und neuer Rasen wird eingesät. das Wahlgrab, das Nutzungsrecht kann hier für eine oder mehrere zusammenhängende Grabstellen erworben werden. Einige Friedhöfe bieten Tiefengräber an, in denen zwei Särge übereinander pro Stelle beigesetzt werden können. Andere Friedhöfe können aufgrund der Bodenverhältnisse nur nebeneinander bestatten. Die Lage des Grabes kann bei einem Wahlgrab ausgesucht werden, auch ist es in der Regel möglich, zusätzlich zu einem Sarg bis zu zwei Urnen pro Wahlgrabstätte beizusetzen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit zu den dann gültigen Gebührensätzen verlängert werden. die pflegefreie Grabstätte, viele Friedhofsverwaltungen bieten Reihen- oder Wahlgräber als pflegefreie Grabstätten an, d. h. die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen.